Im Zweifel besser die Polizei verständigen


Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig–und fuhr nach Hause.

Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro. Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.



Unser Angebot:

KFZ-Versicherung, Motorradversicherung, Rechtsschutzversicherung

 


Ihr Nutzen:

MIt dem richtigen Versicherungsschutz besser geschützt sein.




Das könnte Sie interessieren:

Versicherungen für alle leicht erklärt

27.07.2024

Versicherungen sind wichtig für jeden von uns. Sie schützen uns vor finanziellen Verlusten in schwierigen Situationen. Doch oft sind die Erklärungen zu ...

Elementarschäden auf dem Vormarsch: Warum eine alte Wohngebäudeversicherung nicht mehr ausreicht

20.07.2024

Viele Hausbesitzer verlassen sich bei einem Elementarschaden auf Wohngebäudeversicherungen, die sie vor vielen Jahren abgeschlossen haben. Doch ...

Versicherungsbetrug: Ein gravierendes Vergehen mit umfassenden Konsequenzen

13.07.2024

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine ernsthafte Straftat, die erhebliche finanzielle Schäden verursacht. Der ...

www.finanzlogik.de © 2011 - 2017   | Impressum | Datenschutz | AGBRechtlicher Hinweis

empty