Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung schließt die Lücke der gesetzlichen Krankenkasse bei Reisen und Urlauben ins Ausland.
Die Kosten für Behandlungen durch Unfälle, Verletzungen, Krankheiten und Infektionen im Ausland, oder gar einen Rücktransport aus dem Ausland, werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht immer voll übernommen.