Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgebenr vorgeschrieben und für alle Kfz-Halter Pflicht. Darüber hinaus können freiwillig eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Schäden durch Unwetter, Diebstahl und Vandalismus sind dann mitversichert.
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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Prozesskosten. Ob Privat-, Arbeits-, Miet-, Verkehrs- oder Firmenrechtsschutz: Die juristische und finanzielle Unterstützung ist abgesichert. Schieds- und Schlichtungsverfahren werden in vielen Auseinandersetzungen auch übernommen.
Die Haftpflichtversicherung bezahlt nicht nur Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Nur sie kann die finanziellen Folgen eines Schaden, den Sie - durch ein Missgeschick, oder gar Leichtsinn - einem Anderen zugefügt haben, abfangen. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, geht ein unnötiges Risiko ein.
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