Was ab 1. Juli neu geregelt wird

Ganz kurz:

Neue europäische Pauschalreiserichtlinie - Rentner bekommen mehr Geld - Witwen und Waisen erhalten einen höheren Freibetrag – LKW-Maut-Erweiterung - Samenspendern und -empfängerinnen, sowie Kinder erhalten mehr Rechte, und länger Auskunft – Schmerzmittel mit erweitertem Warnhinweis – Zahnfüllungen aus Amalgam nur noch in Aunahmefällen - Mindestbetrag für das Abheben am Geldautomaten


  1. EU-Pauschalreiserichtlinie - Verbraucher sind ab sofort bei der Buchung von Urlaubsreisen besser geschützt. Zusätzlicher Schutz bei Buchungsportal für eine Reise mit mehreren unterschiedliche Leistungen Reiseveranstalter dürfen nachträglich den Preis erhöhen.
  2. Rentner bekommen zum 1. Juli mehr Geld. Im Westen mehr, im Osten weniger Rentenausweis im Scheckkartenformat.
  3. Erhöhung des Freibetrags bei der Witwen- oder Waisenrente
  4. Für Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ab 1. Juli Maut auch auf autobahnähnlichen Bundesstraßen
  5. Bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert sind. Informationen für Kinder über ihre biologische Herkunft ausgeweietet.
  6. Schmerzmittel ohne Rezeptpflicht bekommen einen neuen Warnhinweis. Dadurch sollen Nebenwirkungen … vermieden werden.
  7. Zahnärzte dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen Frauen und Kindern Zahnfüllungen aus Amalgam einsetzten. Enthaltenes Quecksilber ist schon in geringen Mengen zu giftig.
  8. Wieder eine Bank führt einen Mindestbetrag für das Abheben am Automaten ein. Immer mehr Banken ziehen nach. Allerdings gibt es Grenzen.

Quelle: https://www.berliner-kurier.de/news/politik---wirtschaft/recht/urlaub--rente--samenspende-diese-neuen-regeln-gelten-ab-1--juli-fuer-verbraucher-30699564?dmcid=f_msn_web



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