Was ab 1. Juli neu geregelt wird
Ganz kurz:
Neue europäische Pauschalreiserichtlinie - Rentner bekommen mehr Geld - Witwen und Waisen erhalten einen höheren Freibetrag – LKW-Maut-Erweiterung - Samenspendern und -empfängerinnen, sowie Kinder erhalten mehr Rechte, und länger Auskunft – Schmerzmittel mit erweitertem Warnhinweis – Zahnfüllungen aus Amalgam nur noch in Aunahmefällen - Mindestbetrag für das Abheben am Geldautomaten
- EU-Pauschalreiserichtlinie - Verbraucher sind ab sofort bei der Buchung von Urlaubsreisen besser geschützt. Zusätzlicher Schutz bei Buchungsportal für eine Reise mit mehreren unterschiedliche Leistungen Reiseveranstalter dürfen nachträglich den Preis erhöhen.
- Rentner bekommen zum 1. Juli mehr Geld. Im Westen mehr, im Osten weniger Rentenausweis im Scheckkartenformat.
- Erhöhung des Freibetrags bei der Witwen- oder Waisenrente
- Für Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ab 1. Juli Maut auch auf autobahnähnlichen Bundesstraßen
- Bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert sind. Informationen für Kinder über ihre biologische Herkunft ausgeweietet.
- Schmerzmittel ohne Rezeptpflicht bekommen einen neuen Warnhinweis. Dadurch sollen Nebenwirkungen … vermieden werden.
- Zahnärzte dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen Frauen und Kindern Zahnfüllungen aus Amalgam einsetzten. Enthaltenes Quecksilber ist schon in geringen Mengen zu giftig.
- Wieder eine Bank führt einen Mindestbetrag für das Abheben am Automaten ein. Immer mehr Banken ziehen nach. Allerdings gibt es Grenzen.
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