Warum alte Versicherungen riskant und teuer sind


Kunden, die alte Versicherungsverträge haben, zahlen oft mehr für wenig Versicherungsschutz als Neukunden.

Mal wieder den Aktenordner mit den Versicherungsverträgen herauskramen und durchschauen, das tun nur wenige selbständig. Zumindest alle paar Jahre sollt man dies aber tun.

Denn nicht nur die Lebenssituation und das Risikobewusstsein ändern sich im Laufe der Zeit, und gerade bei Sachversicherungen haben die Anbieter in den letzten Jahren ihre Leistungen für Neukunden erhöht, wobei die Beiträge meist günstiger wurden.

Altkunden werden auf diese Neuerungen nur sehr selten hingewiesen, und das bedeutet, wer seine Verträge im Ordner verstauben lässt, erhält im Schadensfall eine geringere Summe und zahlt dafür unter Umständen sogar eine höhere Prämie.

Ein Versicherungsmakler überprüft die bestehenden Policen und macht Vorschläge zur Optimierung. Wer keinen persönlichen Makler hat, kann z.B. auf finanzlogik.de zurückgreifen und sich selbst darum kümmern.

Ereignisse wie Heirat, Geburt, Hausbau sind klassische Anlässe, seinen Versicherungsschutz anzupassen. Ein Ansatzpunkt, wie häufig man seine Policen überprüfen sollte, ist zunächst die Laufzeit. Sachversicherungen z.B. laufen oft nur über ein Jahr, bis sie sich verlängern. Wer diese regelmäßig auf den Prüfstand stellt, könne bares Geld sparen.

4 gängige Policen im Überblick

Hier ein kurzer Überblick, welche Leistungen bei den gängigsten Policen zuletzt dazugekommen sind, wo sich ein Wechsel lohnt und wo eher nicht. Wichtig in jedem Fall: Bevor eine notwendige Versicherung gekündigt wird, sollte der neue Schutz bereits abgeschlossen sein.

Abgesehen von der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Versicherungspflicht. Das bedeutet, die Versicherer dürfen Kunden auch ablehnen.

Privathaftpflicht

Hier lohnt sich ein Wechsel sehr oft. Denn bei dieser Police gab es in den letzten Jahren die meisten Leistungssteigerungen. Die Anbieter passen sich den heutigen Lebenssituationen an. So sind bei neueren Privathaftpflicht-Tarifen nun auch Drohnen- und Cyberrisiken mit abgedeckt.

Neu ist auch, dass einige Anbieter eine Bestleistungsgarantie anbieten. Im besten Fall sucht hier im Schadenfall der Versicherer selbst aktiv nach besseren Leistungen der Konkurrenz und berücksichtigt diese bei der Schadenregulierung. Alternativ muss der Kunde auf bessere Angebote selbst hinweisen und den Anspruch geltend machen.

Gerade Altverträge haben sehr oft zu niedrige Deckungssummen. Eine gute Haftpflichtpolice sollte für Personen- und Sachschäden eine Versicherungssumme in Höhe von 10 - 15 Millionen Euro abdeckt. Ebenfalls sollten Mietsachschäden immer mit abgesichert sein.

Hausrat

Bei der Hausratversicherung wird bei guten Policen mittlerweile auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet. Das bedeutet, dass der Versicherer auch Schäden reguliert, wenn der Kunde beispielsweise Kerzen unbeaufsichtigt hat brennen lassen, oder das Fenster gekippt ist, beim Verlassen der Wohnung.

Auch Fahrraddiebstähle werden in den neueren Verträgen umfänglicher abgedeckt. Früher gewährten die Versicherer nur einen Schutz für den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr. Heute ist beispielsweise auch der Klau in der Nacht abgesichert. Darüber hinaus können oft auch E-Bikes und Pedelecs mitversichert werden.

Wohngebäude

Weil das ganze Gebäude meist deutlich mehr wert ist als der Hausrat, ist hier noch wichtiger, dass die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung korrekt ermittelt ist. Anbauten und Modernisierungen sollten stets dem Versicherer gemeldet werden. Oft enthalten Altverträge keine Absicherung gegen Elementar-, oder Leitungswasserschäden.

Rechtsschutz

Gerade bei der Rechtsschutzversicherung muss man genau hinschauen. Ein alter Vertrag mit einer Deckungssumme von wenigen hunderttausend Euro, ist absolut nicht mehr zeitgemäß, und kann im Schadensfall böse Überraschungen mit sich bringen.

In Bezug auf die Leistungen muss man genau hinschauen, denn auch hier kommen Leistungen hinzu, im Gegenzug werden allerdings auch Leistungsbausteine gestrichen oder nicht mehr im gleichen Umfang abgedeckt. Mittlerweile verweigern viele Anbieter z.B. die Kostenübernahme bei Streitigkeiten rund um einen Widerruf bestimmter Verträge wie Immobiliendarlehen, Lebensversicherungen oder anderen Kreditverträgen.

Andererseits können bei neueren Rechtsschutzpolicen mittlerweile auch Streitigkeiten aufgrund von Datendiebstahl und Internetnutzung oder um einen Studienplatz abgedeckt werden.

 



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