Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzernbeträchtliche Personen-und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehltsich daher ebenfalls.
Alle Informationen und eine günstige Unfallversicherung finden Sie hier.
Schon gewusst?
Beispiel für E-Scooter-Versicherung
Eckdaten:
Fahrzeug: E-Scooter
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
Fahrer: auch unter 23 Jahren
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Ohne Fahrzeugteilversicherung
Vertragsbeginn:
01.07.2019
Vertragsende:
29.02.2020 (ohne dass es einer Kündigung bedarf)
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30,90€*
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Mit Fahrzeugteilversicherung mit 150,- EUR Selbstbeteil.
Vertragsbeginn:
01.07.2019
Vertragsende:
29.02.2020 (ohne dass es einer Kündigung bedarf)
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52,90€*
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*Preise verstehen sich inkl. Versicherungssteuer
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Wichtiger Hinweis:
- Abschluß ab 15.06.2019 möglich
- Plakette wird per Post zugesendet
- Vertragslauzeit wie bei Mofa/Moped - Plakette muss jährlich zum 01.03. erneuert werden
Anfragen unter Tel: 07071-795579
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