Eine Pflegeimmobilie bzw. ein vollstationäres Pflegeheim ist in sogenannte Pflegeappartements unterteilt. Diese Pflegeappartements können, ähnlich wie eine vermietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, einzeln erworben werden. Das bedeutet, die Pflegeimmobilie gehört den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern.
Grundsätzlich ist ein zertifizierter Betreiber für Pflegeheime Generalmieter und schließt mit der Eigentümergemeinschaft einen langfristigen Mietvertrag (20 Jahre und länger). Der Betreiber ist, anders als bei vermieteten Eigentumswohnungen, verantwortlich für die Instandhaltung. Ebenso fallen in seine Zuständigkeit auch sämtliche Betriebs- und Nebenkosten.
Da Pflegeheime eine soziale Immobilie sind, schützen staatliche Garantien den Betreiber, und damit auch die Vermieter/Eigentümer, u.a. vor Zahlungsausfällen der Pflegebedürftigen. Die Eigentümer der Pflegeappartements erhalten gesichert jeden Monat ihre vertraglich garantierte Miete vom Betreiber, auch bei vorübergehendem Leerstand einzelner Pflegeappartements.
Zusätzlich werden die Interessen der Eigentümergemeinschaft durch die Verwaltung gesichert. Die Pflegeheimverwaltung ist verantwortlich für den Einzug der Mieten, Mieterhöhungen, Verwalten der Geldkonten, Erstellung der Jahresabrechnung, Rechnungskontrolle und den Erhalt des Immobilienwertes.
Eigentümer von Pflegeappartements haben also einen wesentlich geringeren Aufwand als Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen. Denn, der Betreiber kümmert sich um die Belegung und alle Aufgaben rund um das Gebäude, und die Pflegeheimverwaltung erledigt alle administrativen Aufgaben.
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